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Bewilligung und Prüfung der Verwendung von öffentl. Fördermitteln unter Berücksichtigung der EFRE-spezifischen Regelungen ab 2007


    Inhalt

    Bewilligung und Prüfung der Verwendung von öffentlichen Fördermitteln unter Berücksichtigung der EFRE-spezifischen Regelungen ab 2007

    Öffentliche Zuwendungen machen einen ganz erheblichen Anteil der Staatsausgaben aus. Zu den nationalen Fördermitteln treten fast immer und in großem Umfang EU-Mittel. Bei der Bewilligung und Verwendungsnachweisprüfung gibt es insoweit Schnittstellen, aber auch Abweichungen, die aus unterschiedlichen Rechtsquellen herrühren.
    Die Verwaltungs- und Kontrollsysteme – vorgegeben durch nationales und EU-Recht – ergänzen einander, haben zum Teil aber unterschiedliche Ansatzpunkte.
    In diesem Spannungsfeld bewegen sich die Bearbeiter in den Ministerien und den beauftragten Bewilligungs- und Prüfstellen. Ihre Tätigkeit wird von internen Kontrollen und den Prüfungen der externen Finanzkontrolle in Gestalt der Rechnungshöfe und der Prüfeinheiten der EU-Kommission kritisch begleitet.
    Deren Prüfungsfeststellungen sind unerlässlich für die sach- und fachgerechte Bewilligung und Überprüfung der zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen Fördermittel.
    Erschwerend für alle Akteure kommt hinzu, dass ab 2007 durch neue Strukturfonds-Verordnungen zum Teil weit reichende Änderungen und Ergänzungen des Verfahrens zur Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle der EU-Fördermittel eingetreten sind.
    So wird die Förderfähigkeit von Ausgaben künftig auf nationaler Ebene und nicht länger gemeinschaftlich definiert – effektiv oder problematisch?
    Wird die Neuordnung der nationalen Behörden für die Verwaltung und Kontrolle der EU-Mittel die angestrebte Vereinfachung und Effizienzsteigerung mit sich bringen?
    Auch zu diesen Fragen gibt es in dem Seminar weiterführende Hinweise und Anregungen.

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    06. - 07. November 2008

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