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Veranstaltungsthematik
Die Verfälschung des Wettbewerbs durch Gewährung der Beihilfen aus staatlichen Mitteln ist nach Art. 87 Absatz 1 EG-Vertrags mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar. Unter diese Regelung fallen Beihilfen gleich welcher Art, unter anderem in Form von Bürgschaften.
Die auf Grund der bislang geltenden Mitteilung gesammelte Erfahrung und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs haben die Europäische Kommission dazu gebracht, die Politik der Subventionen in Form von Bürgschaften zu überarbeiten.
Dabei handelt sich um ein sehr wichtiges Finanzierungsinstrument, dessen Bedeutung in kommunalem und gewerblichem Bereich ständig wächst. Attraktiv ist vor allem die Vielfältigkeit der Form, in welcher die Bürgschaften erteilt werden können. Für die Endbegünstigten bietet eine staatliche Bürgschaft den Vorteil, dass das Risiko, das sich auf Bürgschaft bezieht, zumindest zum Teil vom Staat getragen wird. Die Begünstigten erwerben damit die Finanzmittel unter üblichem Marktpreis. Viele unter ihnen würden vom Zugang zu diesen Mitteln ohne staatliche Garantie ausgeschlossen bleiben. Auch für die Kommunen stellen die Bürgschaften ein sehr attraktives Instrument dar. Die Fördermittel müssen nicht vor der Realisierung des Projekts bereitgestellt werden. Die Förderung durch die Risikoübertragung entlastet also die kommunalen Haushalte. Die Kreditgeber profitieren von der Förderung insbesondere dann, wenn der Staat für eine bereits eingegangene finanzielle Verpflichtung übernimmt oder ein Kredit bürgt, dass die Zurückzahlung eines anderen Kredits an denselben Kreditgeber ermöglicht.
Dieser Vorteil kann aber zum Nachteil werden, wenn die Erteilung einer Bürgschaft durch die EU-Kommission mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen das EU-Beihilfenrecht eingeklagt werden kann.
Die neue Mitteilung hat daher ein enormes Interesse aber auch Unsicherheit bei öffentlichen Behörden und den Kreditgebern ausgelöst.
Nicht ohne Grund, da die Anfang 2007 angekündigten Regelungen viele Veränderungen in der bewährten Bürgschaftspraxis versprochen haben. Welche wesentlichen Neuerungen sind bei der Einpreisung fiktiver Kapitalkosten zu erwarten? Wie gestaltet sich die Safe-Harbour-Prämie für KMU-Bürgschaften? Wie werden die detaillierten Regelungen zur Berechnung des Beihilfenwerts in der Praxis angewendet?
Die am 1. Januar 2007 in Kraft getretene De-minimis-Verordnung hat zusätzlich im Bereich der kommunalen Bürgschaften eine weitere Reform der Bürgschaftsbeihilfen mit sich gebracht. Die Bürgschaften dürfen ab 2007 durch die De-minimis-Verordnung nur dann notifizierungsfrei gestellt werden, wenn sie den Höchstbetrag von 1,5 Millionen Euro nicht überschreiten. Neu ist auch die De-minimis-Fähigkeit der Einzelbürgschaften. Die genannte Verordnung schreibt vor, dass die Einzelbeihilfen auf Grund von einer „Bürgschaftsregelung“ erteilt werden können. Bei der Auslegung dieses Begriffes entstehen noch große Bedenken.
Um Ihnen die rechtssicheren Wege aufzuzeigen, veranstaltet die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht diesen exklusiven Workshop. In spannenden Vorträgen aktualisieren Sie Ihr Wissen im Bereich des Beihilfenrechts und der Bürgschaften und erfahren den neusten Rechtsstand. Zusammen mit anerkannten Experten lösen Sie praxisbezogene Fälle und erhalten wertvolle Lösungsansätze. Auf diese Weise verschaffen Sie sich das Wissenskapital, das Ihnen verhilft, die Fallstricke zu vermeiden und der Gefahr der Rückforderung vorzubeugen. Die begrenzte Teilnehmerzahl gibt Ihnen die Möglichkeit, den Referenten die Fragen aus eigener Praxis zu stellen. In vielen geplanten Diskussionen können Sie die beruflichen Erfahrungen mit anderen Teilnehmern austauschen.

