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Die Sicherstellung zentraler Dienstleistungen, wie Wasser- und Stromversorgung, Abfallentsorgung und Straßenverkehr, obliegt den Kommunen. Damit stellt sich die Frage der Finanzierung dieser Dienste. Die Privatisierung ergibt sich nicht immer als eine ideale Lösung. Private Anbieter müssen nämlich, anders als Kommunen selbst, einen Gewinn durch ihre Tätigkeit erwirtschaften. Dem zufolge sinkt oft die Leistungsqualität, aber die Preise und die Unzufriedenheit der Bürger steigen. Die alternative öffentliche Leistung der Daseinsvorsorge birgt jedoch angesichts des europäischen Rechts viele finanzielle Risiken. Denn die EU Kommission interessiert sich zunehmend für kommunale Tätigkeiten und versucht die Bereiche staatliche Beihilfen und öffentliche Ausschreibungen dem freien Wettbewerb zu unterwerfen.
Für die Kommunen und Stadtwerke stellen sich damit wichtige Finanzierungsfragen. Der Verstoß gegen das EU-Beihilfenrecht kann nämlich in verschiedenen Fällen festgestellt werden. Das Risiko der Rückzahlungen ist groß und muss wegen der schwerwiegenden Folgen frühzeitig erkannt werden. Wann wird die Finanzierung der Daseinsvorsorgedienstleistungen als Beihilfe betrachtet? Wie sind die Bedingungen des Monti-Pakets und der „Altmark Trans“ - Entscheidung des EuGH zu verstehen? Wann dürfen die Darlehenszuschüsse vergeben werden? Welche Beihilfenrisiken verbergen sich bei den Beteiligungsgesellschaften? Welche Form eine interkommunale Zusammenarbeit darf im Bezug auf das Vergaberecht annehmen? Wie soll eine Kommune eine Inhousevergabe gestalten?
Auf europäischer Ebene wird zwar die Notwendigkeit aktiver Unterstützung der Dienste im Allgemeinen Interesse anerkannt, was seinen Ausdruck im Primärrecht findet (Art. 16 EG-Vertrag), das bedeutet aber nicht, dass damit den öffentlichen Dienstleistungsanbietern ein besonderer Schutz zusteht. Im Gegenteil, die Europäische Kommission will einige der zentralen Dienstleistungen dem freien Markt zugänglich machen. Die Kommission unterscheidet dabei zwischen den Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse –DAWI, und solchen, die einen nichtwirtschaftlichen Charakter haben. An diese Differenzierung werden weitgehende Folgen angeknüpft: DAWI- Leistungen unterliegen bis auf streng begrenzte Ausnahmen dem EU-Wettbewerbsrecht und damit den EU-Beihilfe- und Vergaberechtsregelungen.
Dazu werden einige der Daseinsvorsorgedienste, wie der ÖPNV, gesondert geregelt. Bei einigen, wie der Wasserversorgung, herrscht in Deutschland Ungewissheit, ob sie als DAWI betrachtet werden.
Die Vertreter der Kommunen und Stadtwerke werden im vorliegenden Fachseminar von hochkarätigen Referenten durch den Vorschriftendschungel geführt. Das maßgeschneiderte Programm zur Problematik der Daseinsvorsorge wurde speziell für diesen Bereich konzipiert, so dass Sie alle wichtigen Informationen über neue Entwicklungen erhalten. Die Experten erklären juristische Grundlagen auf zugängliche und praxisorientierte Weise. Diese werden mit zahlreichen Tipps und Lösungsansätzen ergänzt, damit Sie die Gefahren der Rückzahlungsforderung vermeiden können. Sie erweitern Ihr Wissen und erhalten die notwendige Sicherheit, die Sie für den reibungslosen Ablauf der Daseinsvorsorge in Ihrer Kommune benötigen. Die Weiterbildung hat einen Workshopcharakter. Viele Diskussionen mit den Referenten und Teilnehmern sorgen für den Erfahrungsaustausch. Die begrenzte Teilnehmerzahl erhöht die Qualität Ihrer Weiterbildung.

