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3. Jahresfachkonferenz: EU-Beihilfen in deutscher Praxis

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    White & Case ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten mit weltweit mehr als 2.300 Rechtsanwälten an 37 Standorten in 25 Ländern. Mit über 250 Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern an sechs deutschen Standorten leben wir einen unserer wichtigsten Grundsätze: die Nähe zum Mandanten. Unser integrierter Beratungsansatz, über Länder- und Sachgebietsgrenzen hinweg, stellt die Bedürfnisse unserer Mandanten in den Mittelpunkt. Wir analysieren ganzheitlich, entwickeln integrierte Lösungsansätze, erarbeiten maßgeschneiderte Strategien und setzen diese gemeinsam mit den Mandanten um. In unserem White & Case-Netzwerk bündeln wir unser Wissen und Know-how in Practice Groups. Grenzen gibt es weder zwischen den einzelnen Bürostandorten noch zwischen Rechtsgebieten. Denn im Mittelpunkt unserer Beratung stehen die Bedürfnisse unserer Mandanten.

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    Die englischsprachige Zeitschrift EStAL behandelt alle aktuellen Themen zum
    Europäischen Beihilfenrecht und konzentriert sich dabei auf den Blickwinkel der
    Entscheidungsträger. In Artikeln, Fallstudien und Rechtsprechungen der beiden
    europäischen sowie der nationalen Gerichte wird die Entwicklung der staatlichen Beihilfe-Kontrolle in den 27 EU-Mitgliedstaaten dargelegt.

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    Inhalt

    3. Jahresfachkonferenz: EU-Beihilfen in deutscher Praxis

    Thema

    Im Zeitraum 2005-2009 unterliegt das Beihilfenrecht umfangreichen Reformen auf europäischer Ebene. Nach der Einführung von zahlreichen neuen Regelungen in 2007 beabsichtigt die Europäische Kommission in diesem Jahr weitere Änderungen: In Kraft treten die Bürgschaftsmitteilung und damit eine neue Methode zur Berechung der Beihilfenintensität für die KMU und die kommunalen Bürgschaften. Fortgeführt wird die Diskussion über die Daseinsvorsorge. Zudem verlangt die EU- Kommission eine Trennung zwischen den wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Dienstleistungen im allgemeinen Interesse. Im April 2008 traten neue Leitlinien für Umweltbeihilfen in Kraft. Auch ist noch unklar, welche Bedeutung die Veränderungen durch die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung für die Praxis mit sich bringen. Diese Verordnung sieht die Abschaffung der Notifizierungspflicht für mehrere Beihilfearten unter bestimmten Bedingungen vor. Darüber hinaus verschärft die GVO teilweise die Voraussetzungen für die Freistellung.
    Die aktuelle Reform führt zu einem wirtschaftlicheren Ansatz und mehr Transparenz der Beihilfen. Es bleibt aber für viele Praktiker fraglich, ob und in wiefern sich diese Änderungen in der Optimierung der Beihilfenpraxis widerspiegeln. Darüber hinaus befinden sich Mitarbeiter der öffentlichen Hand im Spannungsfeld zwischen Wettbewerbsschutz und der Notwendigkeit der regionalen Förderung.
    Hochkarätige Sprecher aus der Europäischen Kommission und der deutschen Praxis setzen sich auf dieser 3. Jahresfachkonferenz EU-Beihilfen ausführlich mit diesen Problemen auseinander. Sie beleuchten die aktuelle Problematik unter rechtlichen und praktischen Gesichtspunkten. Die EU-Kommission stellt ihre bisherigen und zukünftigen Reformschritte dar.
    Mittlerweile hat sich diese Konferenz zu einer deutschlandweiten Kommunikationsplattform der Praktiker und Experten im Bereich des Beihilfenrechts entwickelt.

    Zielgruppe

    Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung und anderer Institutionen, die mit den staatlichen Beihilfen befasst sind. Insbesondere:

    • Bundes- und Landesministerien für Finanzen, Umwelt, Bildung, Wirtschaft
    • Bundes- und Landesrechnungshöfe
    • Kommunen, Städte und Kommunalunternehmen
    • Öffentliche Banken
    • Treuhandgesellschaften
    • gewerbliche Interessensverbände

    Unternehmensjuristen, die mit förder- und beihilferechtlichen Fragen konfrontiert sind

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    Termin

    15. - 16. September 2008
    Berlin

    Veranstaltungsort

    Hotel Berlin, Berlin
    Lützowplatz 17
    10785 Berlin
    Tel.: +49 (0)30 2605-0
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