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3. Jahresfachkonferenz: EU-Beihilfen in deutscher Praxis
Thema
Im Zeitraum 2005-2009 unterliegt das Beihilfenrecht umfangreichen Reformen auf europäischer Ebene. Nach der Einführung von zahlreichen neuen Regelungen in 2007 beabsichtigt die Europäische Kommission in diesem Jahr weitere Änderungen: In Kraft treten die Bürgschaftsmitteilung und damit eine neue Methode zur Berechung der Beihilfenintensität für die KMU und die kommunalen Bürgschaften. Fortgeführt wird die Diskussion über die Daseinsvorsorge. Zudem verlangt die EU- Kommission eine Trennung zwischen den wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Dienstleistungen im allgemeinen Interesse. Im April 2008 traten neue Leitlinien für Umweltbeihilfen in Kraft. Auch ist noch unklar, welche Bedeutung die Veränderungen durch die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung für die Praxis mit sich bringen. Diese Verordnung sieht die Abschaffung der Notifizierungspflicht für mehrere Beihilfearten unter bestimmten Bedingungen vor. Darüber hinaus verschärft die GVO teilweise die Voraussetzungen für die Freistellung.
Die aktuelle Reform führt zu einem wirtschaftlicheren Ansatz und mehr Transparenz der Beihilfen. Es bleibt aber für viele Praktiker fraglich, ob und in wiefern sich diese Änderungen in der Optimierung der Beihilfenpraxis widerspiegeln. Darüber hinaus befinden sich Mitarbeiter der öffentlichen Hand im Spannungsfeld zwischen Wettbewerbsschutz und der Notwendigkeit der regionalen Förderung.
Hochkarätige Sprecher aus der Europäischen Kommission und der deutschen Praxis setzen sich auf dieser 3. Jahresfachkonferenz EU-Beihilfen ausführlich mit diesen Problemen auseinander. Sie beleuchten die aktuelle Problematik unter rechtlichen und praktischen Gesichtspunkten. Die EU-Kommission stellt ihre bisherigen und zukünftigen Reformschritte dar.
Mittlerweile hat sich diese Konferenz zu einer deutschlandweiten Kommunikationsplattform der Praktiker und Experten im Bereich des Beihilfenrechts entwickelt.
Zielgruppe
Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung und anderer Institutionen, die mit den staatlichen Beihilfen befasst sind. Insbesondere:
- Bundes- und Landesministerien für Finanzen, Umwelt, Bildung, Wirtschaft
- Bundes- und Landesrechnungshöfe
- Kommunen, Städte und Kommunalunternehmen
- Öffentliche Banken
- Treuhandgesellschaften
- gewerbliche Interessensverbände
Unternehmensjuristen, die mit förder- und beihilferechtlichen Fragen konfrontiert sind


