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Fachseminar: „EU-Beihilferecht in Kommunen und die Problematik der Daseinsvorsorge"
Die kommunale Daseinsvorsorge ist längst nicht mehr ausschließlich „Hoheitsgebiet“ der Kommunen und kommunaler Unternehmen. Die EU-Kommission versucht die Daseinsvorsorgeleistungen dem EU-Wettbewerbsregime zu unterwerfen. Sogenannte Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse werden damit auf Beihilfezulässigkeit überprüft.
Öffentliche Finanzierung der Daseinsvorsorgeleistungen droht damit als unzulässige Beihilfe durch die EU-Kommission betrachtet zu werden. Nur wenige Daseinsvorsorgebereiche, wie der ÖPNV, werden von diesem Regime entzogen und gesondert geregelt. Bei vielen Dienstleistungen herrscht große Unsicherheit, ob sie als DAWI eingestuft werden.
FAZIT: den Kommunen und den kommunalen Unternehmen entstehen beim Verstoß gegen das EU-Beihilfenrecht erhebliche Rückzahlungen.
Zentrale Fragen für Kommunen und auch kommunale Unternehmen sind:
Wie unterscheidet die Kommission in der Praxis zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse?
Wann wird die Finanzierung der Daseinsvorsorgeleistungen als Beihilfe betrachtet?
Wie sind die Bedingungen des Monti-Pakets und der Altmark-Trans Entscheidung des EuGH zu verstehen?
Wann dürfen Darlehenszuschüsse vergeben werden?
Welche Beihilferisiken bestehen bei den Beteiligungsgesellschaften?
Wann müssen öffentliche Ausschreibungen getätigt werden?
Wie Sie Fallstricke des EU-Beihilferechts vermeiden können, zeigen Ihnen in diesem interaktiven Workshop hochkarätige Referenten durch zahlreiche Tipps und praktische Lösungsansätze. Vermeiden Sie Rückforderungszahlungen und gewinnen Sie in unserem Workshop die Handlungssicherheit für ein risikoloses Funktionieren der Daseinsvorsorge in Ihrer Kommune.
Wenn Sie an der detaillierten Workshop-Broschüre zu diesem Thema interessiert sind, können Sie uns vorab gerne eine E-Mail schicken : info(at)euroakad.eu

